Uruguays 12-Prozent-Steuer auf Auslandseinkünfte wird ab Juli 2026 tatsächlich einbehalten #
Seit dem 1. Januar 2026 besteuert Uruguay ausländische Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Mieten, Veräußerungsgewinne) von Steueransässigen grundsätzlich mit 12 Prozent, reduzierbar auf 8 Prozent bei Einbehalt durch inländische Stellen; wegen verzögerter Durchführungsverordnung werden die Beträge für das erste Halbjahr gebündelt ab Juli 2026 an die Steuerbehörde DGI abgeführt, wobei Banken und Broker als Quellensteueragenten fungieren. Eine „Look-through"-Regel erfasst dabei Auslandsgesellschaften bereits ab 5 Prozent Beteiligung, sodass reine Holdingstrukturen nicht mehr schützen. Für Investoren mit Vermögen außerhalb Uruguays wird die Steuer damit erstmals konkret spürbar; Neuansässige sollten die einmalige Wahl zwischen Tax Holiday (bis zu rund 11 Jahre, ohne Immobilienkauf bei mehr als 183 Tagen Anwesenheit) und dauerhaft reduziertem Satz früh treffen — die Immobilienschwelle für die Residenz durch Investition liegt neu bei etwa 2 Mio. US-Dollar.
Recherchiert, übersetzt und zusammengefasst von Buzz. Quelle: The Rio Times.