Förderungen & Anreize — was Uruguay Investoren bietet #

Uruguay fördert produktive Investitionen aktiv — bis hin zum zollfreien Import von Ausrüstung für ein Projekt. Wir legen hier offen, was es gibt, wie man qualifiziert und — genauso wichtig — was nicht geht. Kein Versprechen, das wir nicht belegen können.

Kein Beratungsverhältnis. Allgemeine Information mit Quellen, keine Steuer-, Rechts- oder Investitionsberatung. Förderregime ändern sich (das Kernregime wurde zum 1.2.2026 neu verordnet). Verbindlich ist die Prüfung durch COMAP/MEF bzw. einen uruguayischen Berater — die exakten Werte sind am Originaltext (IMPO) abzugleichen.

Das Kernregime: Ley 16.906 (COMAP) #

Die Ley N° 16.906 (Ley de Promoción de Inversiones) von 1998 ist das berühmte Investitionsförderungsgesetz. Wird ein Vorhaben als proyecto promovido anerkannt, gibt es erhebliche Steuervorteile. Über die Anerkennung entscheidet der Poder Ejecutivo auf Empfehlung der COMAP (Comisión de Aplicación) beim Wirtschaftsministerium (MEF).

Aktuell gilt das Decreto N° 329/025 (unterzeichnet 23.12.2025, seit 1.5.2026 alleinig in Kraft; es hat das lange gültige Decreto 268/020 abgelöst). Ältere Merkblätter zu 268/020 nennen teils überholte Zahlen.

Die Vorteile konkret #

  • Zollfreier Import von Anlagegütern (bienes de activo fijo), die nicht mit der uruguayischen Industrie konkurrieren — vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben inkl. IVA. Das ist das „Import frei fürs Projekt". Es gilt für Maschinen/Ausrüstung ohne wettbewerbsfähiges lokales Pendant, nicht pauschal.
  • IRAE-Befreiung (Körperschaftsteuer, 25 %): je nach Projektbewertung, gedeckelt auf max. 90 % der jährlichen IRAE und insgesamt bis 100 % der investierten Summe; Minimum 30 %, mindestens 4 Jahre.
  • IVA-Rückerstattung auf im Inland gekaufte Baumaterialien und Bau-Dienst­leistungen.
  • Vermögensteuer-Befreiung (Impuesto al Patrimonio): bewegliche Anlagegüter für die gesamte Nutzungsdauer; Bauwerke 10 Jahre im Interior — und Colonia zählt als Interior.

Quellen: Ley 16.906 (IMPO) · Decreto 329/025 (IMPO) · MIEM — Beneficios tributarios

Wie ein Projekt qualifiziert #

Bewertet wird über eine Punktematrix — Beschäftigung (40 %), Dezentralisierung (Montevideo = 0 Punkte, das Interior wie Colonia punktet), Exportsteigerung, Umweltnachhaltigkeit, Innovation/F&E und ein sektoraler Indikator. Das allgemeine Regime hat keine feste Mindestinvestition; kleinere und mittlere Betriebe bekommen Zuschläge auf Befreiungshöhe und -dauer. (EY zum Decreto 329/025 · RSM)

Der ehrliche Punkt: Bau/Immobilien laufen über eigene Regime #

Das allgemeine COMAP-Regime zielt auf produktive/industrielle Investitionen. Reiner Wohn-/Bürobau zum Verkauf fällt nicht hinein. Dafür gibt es eigene Schienen — und die sind für unser Küstenprojekt der eigentliche Hebel:

Gran Dimensión Económica (GDE) #

Bau zum Verkauf/zur Vermietung von Wohnungen/Büros und private Urbanisationen. Aktuell Decreto 353/025. Mindestinvestition bis Ende 2027 ~UI 30 Mio. (≈ USD 5 Mio.). IRAE-Befreiung 5–40 %, Patrimonio-Befreiung, IVA-Kredit auf obra civil, Zollbefreiung auf nicht lokal produzierte Güter.

Vivienda Promovida #

Ley 18.795 — Wohnbau in förderfähigen Zonen. IVA-Befreiung auf den Import von Bau-Gütern, IRAE-Befreiung, Patrimonio 10 Jahre, ITP-Befreiung für den Ersterwerber. Ob ein konkreter Colonia-Standort in einer Förderzone liegt, prüft die ANV.

Tourismus-Regime #

Für Hotels, Aparthotels, Estancias turísticas u. ä. über Ley 16.906 mit sektoralen Tourismus-Dekreten. Gewährt u. a. IVA-Befreiung auf den Import von Projekt-Gütern sowie IRAE-/Patrimonio-Vorteile. (Aktuell gültiges Dekret vor Antrag mit MinTur klären.)

Quellen: GDE — Analyse Decreto 353/025 (JP Damiani) · Ley 18.795 (Parlamento) · ANV — Viviendas promovidas

Zwei Alternativen — und warum sie hier nicht passen #

  • Zonas Francas (Ley 15.921/19.566): Nutzer sind „exentos de todo tributo nacional" — von allen nationalen Steuern befreit, Waren zollfrei. Aber eine Freizone ist ein umzäuntes, ausgewiesenes Areal mit 75-%-Inländer-Personalquote — man kann ein Strandgrundstück nicht „hineinlegen". Für ein ortsfestes Immobilienprojekt ungeeignet. (Ley 15.921)
  • Admisión Temporaria (Ley 18.184): zollfreie vorübergehende Einfuhr zur Verarbeitung und Wiederausfuhr. Baugüter, die dauerhaft im Land verbaut werden, erfüllen die Reexport-Pflicht nicht → ungeeignet. (Ley 18.184)

Was möglich ist — und was nicht #

Möglich (mit produktiver Investition):

  • Zollfreier Import von Anlagegütern ohne uruguayisches Pendant — real und etabliert.
  • Für unser Bau-/Entwicklungsprojekt: der Weg über GDE (ab ~USD 5 Mio.), Vivienda Promovida oder das Tourismus-Regime — mit IVA-Rückerstattung auf Baumaterial, Patrimonio-Befreiung (Colonia: 10 Jahre) und Import-/Zollvorteilen.
  • Eine uruguayische SAS als Vehikel funktioniert (sie ist IRAE-pflichtig und damit antragsberechtigt).
  • Colonia = Interior: Zusatzpunkte bei „Dezentralisierung", längere Patrimonio-Frist.

Nicht möglich / kein Automatismus:

  • Reiner Grundstückskauf/-verkauf ohne produktive Investition wird nicht gefördert — keine Wertschöpfung, keine Punkte, kein promovido-Status, keine Zollbefreiung.
  • Zoll-/Steuerfreiheit „an sich" für Immobilien gibt es nicht — Vorteile hängen an einem bewerteten, überwachten Projekt (COMAP-Controlling, Rückforderung bei Nichterfüllung).
  • Grunderwerb und ITP bleiben grundsätzlich zu zahlen (Ausnahme: ITP-Ersterwerber unter Vivienda Promovida).

Das passt zu unserer Grundhaltung: Wir schaffen reale Investments mit Wertschöpfung — genau das, was Uruguay fördert. Mehr zur Substanz unter Projekte, zur steuerlichen Seite unter Steuern & Residency.

Zitierte Rechtsgrundlagen #

NormInhaltQuelle
Ley 16.906 (1998), Art. 11–19Allgemeines Investitionsförderungsregime (COMAP)impo
Decreto 329/025 (2025)aktuelles allgemeines Regime (ab 1.2.2026)impo
Decreto 268/020abgelöstes Regime (Art. 17–19: IRAE/Import/IVA/Patrimonio)impo
Decreto 353/025Gran Dimensión Económica (Bau)Analyse
Ley 18.795 (2011)Vivienda PromovidaParlamento
Ley 15.921 / 19.566Zonas FrancasAduanas
Ley 18.184 (2007)Admisión Temporariaimpo