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Einwanderungsbedingungen
von Peter Stross  am 06. August 2007 07:59:58
Hallo alle,

um in Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen sind folgende Papiere/Dokumente notwendig:

1. Geburtsurkunde.

2. Führungszeugnis des Geburtslandes für jede Person, die das 15. Lebensjahr überschritten hat.

3. Führungszeugnis des Residenzlandes der letzten 5. Jahre für jede Person, die das 15. Lebensjahr überschritten hat (wenn gleich wie 2., dann nicht notwendig).

4. Heiratsurkunde (falls zutreffend).

5. Scheidungsentscheid (falls zutreffend und es Heiratsabsichten gibt).

All diese Papiere/Dokumente müssen bei dem jeweils zuständigen uruguayischen Konsulaten beglaubigt werden.

Zusätzlich braucht man einen Einkommensnachweis von mindestens USD 500 (es ist ratsam etwas mehr anzugeben), ein Gesundheitszeugnis welches in Uruguay ausgestellt wird (Tetanusimpfung für alle, Blut- und Urintest für über 15 jährige wird verlangt - bei Frauen im Alter zwischen 21 und 65 wird ein Gebährmutterkrebstest verlangt und bei Frauen im Alter zwischen 40 und 59 wird eine Mammographie verlangt) und ein paar Passbilder.

Bis vor kurzem durfte man auch den Antrag ohne allen Dokumenten stellen, aber seit dem 30. Juli 2007 werden Anträge ohne vollständiger Dokumentation nicht angenommen.

Mit allen Papieren/Dokumenten stellt man dann den Antrag beim Einwanderamt und bekommt einen Schein mit welchem dann ein provisorischer Ausweis (Cédula de Identidad) beantragt, welcher immer nur 1 Jahr Gültigkeit hat. Die Genehmigung des Antrages dauert normalerweise zwischen 6 Monaten und etwas über einem Jahr. Jeder Fall wird einzeln vom Einwanderamt bearbeitet und dieser kann unangemeldet weitere Forderungen stellen.

Nach der Genehmigung des Antrages, bekommt man dann den Ausweis immer für 3 Jahre.

Führerschein Überschreibung ist auch einfach. Ein Gesundheitszeugnis (Blutdruck, Ohren und Augen werden geprüft) und mit dem ausländischen Führerschein, dem lokalen Ausweis und den Pass bekommt man ohne weiteres den uruguayischen Führerschein.

Falls weitere Fragen bestehen, bin ich bereit jede zu beantworten.

Gruss,

Peter Stross
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Reaktionen:

RE: Einwanderungsbedingungen  (Kirsten  am 11. August 2007 10:57:51)
sicher ist es sinnvoll, dass bestimmte Gesundheitsnachweise erbracht werden sollen, aber was ist mit den Männern? Zu fordern wäre doch zumindest ein PSA-Test (gibt Hinweis auf Prostatakrebs, denn schließlich zählt der zu den häufigsten Krebsarten des Mannes)... Das nur als Anmerkung.


RE: Einwanderungsbedingungen  (Peter Stross  am 11. August 2007 11:13:56)
Kirsten,
es sind nicht meine Bestimmungen, sondern die des Gesundheitsministeriums. Noch ist es nicht so weit aber sicherlich wird dieses auch kommen. Scjliesslich und endlich ist ja unser Präsident ja ein Önkologe.
Peter Stross
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RE: Einwanderungsbedingungen  (chatchifucan01  am 17. August 2007 22:51:10)
hallo, ich hab ein paar fragen folgender natur:
deutscher staatsbuerger, pass durch deutsche behoerden entzogen, moechte gern nach uruguay.
pass ist in seinem bestitz, aber abgelaufen. sein aufenthalt ist der zeit in einem spanischsprechendem land, das er auch ohne seinen pass vorzuzeigen verlassen kann.
inwieweit ist es moeglich, unter diesen voraussetzungen in uruguy einzureisen, und auch dort auf dauer zu bleiben.
ebenfalls soll die familie nachgeholt werden, auslaendische ehefrau, und zwei kinder, mit deutschem pass.
ich weiss, eigenartige fragen, aber trotzdem ernstgemeint.
der deutsche buerger wird wegen eines betrugdeliktes, zum nachteil einer bank in deutschland gesucht, ist, nach meinem wissen unschuldig, wird aber mit sicherheit in d zu 5jahren gefaengnis verurteilt werden, da es unmoeglich ist fuer ihn, die anschuldigungen zu entkraeften.


RE: Einwanderungsbedingungen  (Peter Stross  am 18. August 2007 03:11:01)
Hallo Chatchifucan,
Regel Nr.1 - um in ein Land einreisen zu können, braucht man einen gültigen und vom Land anerkannten Ausweis.
Als deutscher müsste er also bei Einreise den deutschen Pass vorlegen.
Du nennst aber das jetzige Aufenthaltsland nicht. Wenn er einen Ausweis von diesem Land vorlegen kann mit welchem die Einreise in Uruguay erlaubt ist, wäre der erste Schritt schon getan.
Nun kommen wir zu Punkt 2 der Aufenthaltsgenehmigungsbedingungen: das deutsche Führungszeugnis. Ich kann die juristischen Probleme, die jeder einzelne im Ausland hat nicht lösen, auch kann ich nicht die Forderungen und Entscheidungen des Einwanderamtes beeinflussen (hier kann man nicht schmieren).
Wie stellst Du Dir die ganze Angelegenheit vor? Ich kann nicht versichern, dass wenn ein Auslieferungsantrag in Uruguay eingereicht wird, dieses glatt abgelehnt wird. Diese Entscheidung trifft ein Richter und auch nicht das Einwanderamt.
So weit die Auskunft zu Deinen Angaben.
Gruss,

Peter Stross
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RE: Einwanderungsbedingungen  (Peter Korne  am 02. September 2007 15:54:23)
Hallo, lieber Herr Peter Stross,
ich bin 64 Jahre und Renter (vorgezogener Ruhestand). Da meine Rente nicht üppig ist (850 Euro im Monat, damit nagt man im hochpreisigen Deutschland schon fast am Hungertuch)ist meine Frage, ob man damit in Uruguay anständig leben kann (Miete für kleine 2 Zimmerwohnung in Montevideo oder eventuell anderer Stadt, Krankenversicherung, Essen in Gaststätten, etc.). Ausser meinem Alter bin ich topfit und will auch noch im Land herumreisen.
Herzliche Grüsse Peter


RE: Einwanderungsbedingungen  (beate  am 20. September 2007 11:13:54)
hallo Herr Korne,
ich bin mit einem Argentinier verheiratet und kann Ihnen sagen, dass man in Argent. mit 850,.Euro gut leben kann. Meine Schwägerin lebt in Buenos Aires und hat gemeinsam mit ihrem Mann 800,- Euro Rente. Die beiden leben in einer 2 Zimmer Wohnung in einem guten Wohnviertel, sind beim Deutschen Hospital privat krankenversichert und beschäftigen 2mal wöchentlich eine Putzfrau. Sonntags gehen sie auswärts essen, eben alles sehr gutbürgerlich. Aber ich warne dringend davor in ein südamerikanisches Land auszuwandern, ohne VORHER einige Wochen alles angeschaut zu haben UND es müssen Sprachkenntnisse das sein.
Gruß
beate


RE: Einwanderungsbedingungen  (Peter Stross  am 23. September 2007 07:58:41)
Hallo Herr Krone,
in Uruguaykönnte man mit Ihrer Rente schon wohnen, jedoch genauso wie in Argentinien, aber ohne Putzfrau.

Beate hat aber recht in dem Sinne, dass man sich alles vorher anschauen sollte, bevor man sich mit einem Umzug beschäftigt.

Grüsse,

Peter Stross
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RE: Einwanderungsbedingungen  (Gerald S.  am 27. September 2007 08:50:37)
Hallo!

Ich interessiere mich schon länger für das Land und bin auch schon deslängeren am überlegen auszuwandern, jedoch sind da noch einige Fragen offen!

1.) Da ich lass das man beim Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung auch ein Führungszeugniss vorlegen muss, stellt sich mir eben die Frage wie es ist wen man in seinem Heimatland Verurteilungen hat.
Ich persönlich saß insgesamt etwas über 5 Jahre (wegen Vermögensdelikten) in Haft, habe meine Strafen jedoch verbüßt, nur ist es eben so das in Österreich solche Dinge erst nach vielen Jahren gelöscht werden können.

Besteht nun so die Gefahr das mir eine Aufnahme verweigert wird?

2.) Wie sieht es dort mit den Wohnungspreisen (Miete/Kauf), eventuell auch Grundstück aus?
Haben sie diesbezüglich eventuell einige Links für mich damit ich mich informieren kann.

Ich hoffe sie können mir meine Fragen beantworten.

m.f.g.
Gerald S.


RE: Einwanderungsbedingungen  (Peter Stross  am 18. Oktober 2007 01:55:17)
Hallo Gerald,

Die Aufnahme wird nicht grundsätzlich verweigert. Man sollte auf jeden Fall auch den Beweis aufbringen, dass man die Strafen verbüsst hat (und diese auch vom uruguayischen Konsulat beglaubigen lassen) und somit wäre der erste Schritt getan. Möglicherweise wird der Antragsteller noch zum Einwanderamt verlangt um einige Fragen zu beantworten. Weiter nichts.

Link zu Inm,obilien:

http://www.inmobiliaria.com.uy/bc/inmobiliaria/buscandocasa.htm

Freundliche Grüsse,

Peter Stross
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RE: Einwanderungsbedingungen  (karl.guthheim  am 20. Oktober 2007 03:21:46)
ich werde im dezember zwei wochen in uruguay sein, folgendes ist mir im vorwege aufgefallen: uruguay scheint gegenüber argentinien viel teurer in der lebenshaltung zu sein. ist das tatsächlich so? in argentinien werden möglichen gästen zahlreiche apartments für einen kürzeren urlaub angeboten. habe ich das übersehen oder ist das angebot in uruguay tatsächlich viel kleiner bzw. kaum vorhanden? warum gibt es keine eigenständige vermarktung des landes auf dem tourismussektor?
reiseführer nur über uruguay sind kaum aufzutreiben oder uruguay ist darin mit 3 seiten vertreten. legt das land keinen wert auf nicht spanisch sprechende europäer?? fragen über fragen? für eine beantwortung herzlichen dank


RE: Einwanderungsbedingungen  (Doris  am 28. Oktober 2007 11:06:30)
Hola a todos!
Ich möchte gerne wissen, wenn man Rentner ist und ein Haus kaufen möchte, muss aber dafür vielleicht noch 10.000 Euro von der Bank haben.
Funktioniert das?

Wer kannn mir weiterhelfen?

Daaaaaaaaaaaanke


RE: Einwanderungsbedingungen  (beate  am 10. November 2007 02:54:08)
Lieber karl Gutheim,
ich kann nur dringend von den günstigen App. in Argentinien abraten. Es sei denn, sie sind sehr unempfindlich gegen DRECK hoch zehn. Das ist mit dem Standard europä. Ferienwohnungen nicht zu vergleichen.
Wir haben es 3x versucht und sind bedient!
Sehr gut sind aber meist die Apart Hotels.
saludos
beate


RE: Einwanderungsbedingungen  (cornelia Olicher  am 29. Dezember 2007 14:09:09)
sehr geehrter herr gutheim,
die uruguyer hatte bis jetzt mehr wohlhabende argentinier und nordamerika als gäste und das mehr in dem teueren punta del este. die meisten häuser hier an der küste gehören argentiniern oder geschäftsleute aus Montevideo, die häuser stehen die meiste zeit im jahr leer, sie kommen nur zum urlaub, daher ist touristenmässig noch nicht viel anzubieten, das müsste man eher vor Ort machen oder eine vertrauensperson hier vor ort. es gibt noch keine pauschalreisen wie in argentinien, daher können die preise dort besser angeboten werden, wegen höherer nachfrage. buenos aires alleine hat ca. 12.000 Einwohner, ganz uruguay nur 3,3, daher kann argentinien vieles günstiger anbieten. aber uruguay ist ein sichereres land, auch von wegen banken und kriminalität. Grusse conny


RE: Einwanderungsbedingungen  (cornelia Olicher  am 29. Dezember 2007 14:13:26)
Hallo Doris, mit 30.000 kann man hier schon gut auswandern und sich ein 2 zimmerhäuschen in Strandnähe kaufen. es kommt immer auf die Gegend an. hier gibt es sehr hohe preisunterschiede je nach stadt und gegend, aber in dieser höhe kann man was finden. wenn du eine feste rente hast und das nachweisen kannst, dann kannst du hier auch ein haus finanzieren. ansonsten nicht. man kann auch ein haus kaufen, welches ein laufendes darlehen hat, dann bezahlst du einen teil an und zahlst den kredit weiter. Gruss conny olicher2000@hotmail.com


RE: Einwanderungsbedingungen  (Peter Stross  am 20. Januar 2008 17:37:26)
Hallo Conny,

der Kredit vom Eigentum muss überschrieben werden. Von den meisten uruguayischen Banken erhält ein Ausländer keinen Kredit, da die Zentralbank in Uruguay gewisse Normen verlangt.
Die Wichtigste davon: man muss mindestens über 2 Jahre eine Cédula (endgültige) haben und genügend Einkommen nachweisen können um den Kredit zu zahlen.

Die BBVA gibt auch Ausländern ohne Cédula Kredite um Haus zu kaufen. Die Bestimmungen aber sind weitaus höher als bei Einheimischen. Mann muss Kontostände vom Auslandskonto vorlegen, Referenzschreiben über Kreditwürdigkeit, Einkommensnachweise. All dies muss vom jeweiligen uruguayischen Konsulat beglaubigt werden und dann entscheidet die BBVA in Uruguay ob es mit diesem genügt oder mehr verlangt. Also nicht ganz so einfach wie Du es darstellst.

Grüsse,

Peter Stross
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RE: Einwanderungsbedingungen  (Fatma  am 07. Februar 2008 19:34:52)
Es gibt verschiedene Aenderungen bei der Einwanderung.
Seit Anfang Januar.
Die Profis kennen sich aus
Einwanderungsbuero

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