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Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY
von Lía  am 11. März 2008 18:11:56
Hola!
Ich bin geschieden, in Uruguay geboren und wohne in Deutschland. Ich möchte nach Uruguay auswandern für ein Jahr mit meinen Sohn (10 Jahre, Deutsch) damit er seine Spanischkenntnisse verbessert und mehr Zeit mit seiner Uruguayische Familie verbringt (und nicht nur in Urlaub sieht). Das alleinige Sorgerecht habe ich.
Er wünscht sich nicht anders als dort ein Jahr zu verbringen und mehr Zeit mit seine Opa und Oma zu verbringen.
Wie muss ich mein Kind anmelden damit er ein Jahr dort bleiben kann? Mein ex Ehemann würde aus Trotz nie eine Erklärung unterschreiben, kummert sich aber sonst nicht um sein Sohn. Reicht die Beglaubigte Kopie des Sorgerechtstitels? Oder muss ich meine Pläne absagen?
Darf ich trotzdem mein Kind in eine Schule anmelden? Auch wenn er kein Aufenthaltsgenehmigung hat?
Hoffe das mir jemand Infos geben kann.
Danke,
Lía



Reaktionen:

RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Peter Stross  am 12. März 2008 01:45:19)
Hallo Lía,

wenn der Vater eine vom Notar beglaubigte Zustimmung nicht unterschreibt, wird eine Aufenthaltsgenehmigung ziemlich schwierig sein. Ich sage schwierig, denn ich kenn das deutsche Justizsystem nicht so wie viele diesbezügliche Gesetze. Das Einwanderamt verlangt für jeden Minderjährigen der hier Einwandert, die Zustimmung beider Elternteile, wenn eines dieser oder beide nicht persönlich im Einwanderamt ihre Zustimmung durch eine Unterschrift geben, dann muss man diese Zustimmung Vorlegen, die ich am Anfang erwähnte. Diese muss dann vom jeweiligen uruguayischen Konsulat beglaubigt werden.

Ich weiss nicht ob ein Richter in Deutschland in der Lage ist so einen Entschluss zu treffen, damit der Minderjährige ins Ausland reisen darf, ohne Genehmigung des Vaters. Wenn ja, dann wäre dies die mögliche Lösung, jedoch bin ich sicher, dass es ein lanwieriger Prozess sein könnte.

Die andere Möglichkeit, wenn es nur ein Jahr sein sollte, dann könnte er in einer privaten Schule vielleicht als Gastschüler diese besuchen und sich im Land als Tourist aufhalten. Er müsste in diesem Fall jede 6 Monate über 24 Stunden ausreisen.

Grüsse,

Peter Stross
Uruguayan Relocation Services
E-Mail: uruguayan.relocation@montevideo.com.uy
Tel.: (00598 2) 709 9869
Händy: (00598) 99 600 455
Skype: PeterStross


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Peter Stross  am 12. März 2008 01:55:26)
Hall Lía,

mir fällt gerade das neue Einwanderungsgesetz ein. In diesem lautet, dass jeder direkte Familienangehörige eines uruguayischen Staatsbürgers sofort die Aufenthaltsgenehmigung bekommt, wenn dies einmal bewiesen ist. Wie das aber im Zusammenhang mit der Zustimmung des Vaters getan wird muss ich erst erfragen. Schreib mir eine E-Mail und ich werde versuchen diese Auskunft in den nächsten Tagen zu bekommen.

Grüsse,

Peter Stross
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RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Fatma  am 12. März 2008 07:28:57)
Das neue Gesetz 18250 wird deinem Sohn die cedula permanente
innerhalb von 1 Monat zugestehn.
Dafuer musst Du nur beweisen, dass er dein Sohn ist und du musst deine gueltige cedula vorlegen.
Ohne Zustimmung des Vaters wird es aber nicht gehen.
Das Sorgerechtsurteil alleine reicht hier nicht.


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Lía Miller  am 12. März 2008 15:32:20)
Hallo,

Danke Peter und Fatma für euere Hilfe.
Plan B, als Turist und Gastschüler, wird dann wahrscheinlich meine einzige Möglichkeit sein. Werde mich beim Jugendamt schlau machen ob ein Familienrichter die Zustimmung des Vaters ersetzen kann.
Mit "Beweis dass wir verwandt sind" ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde gemeint?
Ich habe auch gehört dass ich alle Urkunden und Schulzeugnisse im Uruguayische Konsulat beglaubigen/legalisieren lassen muss, und auch beim Auswärtige Amt. Stimmt das? Gibts eine Unterschied zwischen Beglaubigen und Legalisieren? Es ist unglaublich wieviel Papierkramm nötig ist!!!
Nochmal 1000 Danke für euere Ratschläge, Ihr habt mir sehr geholfen.

Grüße,

Lía Miller


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Peter Stross  am 13. März 2008 14:23:34)
Hallo Lia,

wenn er GastschÄuler ist, braucht er den Studienplan nicht, da er ja kein offiyieller SchÄuler ist und dadurch auch nicht einen ofiyiellen Abschluss bekommen kann.

Es wäre äusserst wichtig, wenn man von einem Familienrichter die fehlende Zustimmung des Vaters bekommen könnte. Damit wäre dann das Problem gelöst. Dieser Entschluss muss natürlich auch beglaubigt werden, damit es in Uruguay gültig ist.

Grüsse,

Peter Stross
Uruguayan Relocation Services
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RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Cornelia Olicher  am 14. März 2008 06:01:15)
Hallo Lia,
mir sagte man auch, dass ich das Schulbuch bräuchte mit was weiss ich wievielen Stempeln und am Ende hat hier gar keiner danach gefragt, nicht die Staatlichen Schulen und schon mal gar nicht die private. Das gilt wahrscheinlich mehr fúr die höheren Schulen und Studien, das ist klar, aber im Grundschulalter fragt keiner, da sie hier danach gehen was das Kind kann. Meine Kinder haben auch noch keine cedula, und gehen ohne Probleme in die Schule und haben schon ihr erstes Zeugniss bekommen. Wenn Du einen deutschen Reisepass hast fúr den kleinen, was ja nötig ist um herzukommen, muss in der Regel der Vater auch unterschreiben, ausser bei alleinigem Sorgerecht, normalerweise weiss man das hier und genügt oft, bring auf alle Fälle die beglaubigte, internationale Geburtsurkunde mit und probiere vor Ort es zu regeln, ansonsten bleibt ja die Möglichkeit des Kurzaufenthaltes. Also wie gesagt, Schule wird hier keinem Kind vorenthalten. Wo wohnen Deine Eltern??? Wo wirst Du dann sein, vielleicht ist es bei uns in der Nähe, ich bin in Pinamar/Salinas, vielleicht kann man sich mal treffen, habe auch einen kleinen Jungen von 8 Jahren und ein Mädchen von 10, die auch Deutsch und Spanisch treffen.
Schreib mir mal olicher2000@hotmail.com Gruss Conny


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Arndt  am 15. März 2008 21:14:09)
Conny, erzaehle nicht irgendwas!
Wenn man Ratschläge gibt, hat man Verantwortung.
Das Kind kann in der Schule mit dem Reisepass anfangen, muss aber SOFORT bei der Schulbehörde angemeldet werden, dazu braucht man eine cedula.
Nur mit der Sorgerechtsentscheidung geht gar nichts.
Das weiss ich aus eigenem Erlebe


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Lía Miller  am 18. März 2008 16:38:13)
Hola,

Ich denke Ihr habt mir alle weitergeholfen.
Also, mit alle euere Infos werde ich mich irgendwie durchboxen. Werde lieber ein paar Unterlagen zuviel als zuwenig mitnehmen und versuchen alles richtig zu machen.
Insgesamt:
Schulzeugnisse
Zustimmung dass er reisen darf
Intern. Geburtsurkunde
(Alles begläubigt)
Dort muss ich eine Cédula beantragen und danach zum Schulbehörde mein Kind anmelden. Habe ich richtig verstanden? Davor noch alles legalisieren in den Min. de Relac. Exteriores.
Merci an Peter, Fatma, Conny und Arndt.
Werde ich mich sicherlich nochmal melden wenn ich neue Frage habe ;) (Und das wird bestimmt passieren)

Grüße,

Lía Miller


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Cornelia Olicher  am 23. März 2008 13:16:42)
Hallo Arndt, ich weiss nicht welche Erfahrungen Du hier gemacht hast, ich weiss auch nicht das Alter Deines Kindes, vielleicht ist hier jede Region auch anders, aber ich gebe keine professionelle Information, was ich auch nie sagte, ich sage nur wie es bei mir war und bei anderen bekannten auch. Also, meine Kinder sind seit September hier in der Schule und sie haben noch keine Cedula und noch nicht einmal in Bearbeitung und sie waren in der öffentlichen und jetzt sind sie in einer privaten. Man wollte nur den Reisepass sehen und den Impfpass, nicht einmal die Zeugnisse. Meine Kinder sind im gleichen Alter wie Lias Sohn. Da sich hier die Gesetze ständig ändern und anscheinend überall verschiedene Regeln bestehen, ich fúr meinen Teil sage nur was ich persónlich erlebt habe. Also lieber Arndt, falls das überhaupt Deine Name ist und nicht wieder der eines neiders, den die Schriftzúge kommen wir bekannt vor.
Gruss Cornelia


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (karl  am 30. März 2008 10:09:01)
Na, na - wer wird denn hier schon wieder mal verdächtigt. Muss doch nicht immer der liebe Miguel sein, bei ach den vielen Helfershelferlein......
Aber, der muss auf jeden Fall gut verdient haben an den Einwanderern - seine Hütte ist einsam und verlassen......


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Cornelia Olicher  am 25. April 2008 12:18:34)
Ich sagte nicht Miguel, es gibt ja vielleicht noch andere Neider, aber bekannte Schriftzúge meinte ich, das dieser Neider auf alle Fälle nicht das erste mal unter falschen Namen schrieb. So wie ich weiss hat Miguel keine schulpflichtigen Kinder.
Gruss Cornelia Olicher


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (Rosamunde  am 27. April 2008 07:25:33)
Servus Karli, entschuldige bitte wenn ich es wage zu widersprechen wegen der Helfeshelferinnen. Die Frau Olicher Cornelia hat meines Wissens schon sehr vielen Hilfesuchenden gute und seriöse Ratschläge gegeben, und zwar unentgeltlich. Ist das nicht eine schöne und löbliche Sache? ...und wen Cornelia sagt, dass das mit ihren Kindern so war wie geschildert, dann gibt es daran im wahrsten Sinnen des Wortes nichts zu zweifeln. Und noch etwas lieber Karli, was soll denn die schleierhafte Bemerkung mit Miguel? Frau Olicher hat doch diesen Namen nicht erwähnt oder gar verunglimpftlicht. Alls Gute, mein Lieber von Rosamunde.


RE: Bitte um Infos: SORGERECHT/AUFENTHALT IN URUGUAY  (wow gold  am 22. Mai 2008 07:51:00)
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